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Die Aufgaben des Betreuungsvereins

Der Betreuungsverein hat nach dem Gesetz insbesondere folgende Aufgaben:
- Den Menschen, die eine Betreuung benötigen, Hilfe und Unterstützung anbieten.
- Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werben, d.h. Menschen ansprechen und finden, die sich sozial engagieren möchten und die bereit sind, anderen Menschen zu helfen.
- Beratung von Menschen, die an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert sind.
- Beratung von Familienangehörigen, Freunden und Bekannten von betreuungsbedürftigen Menschen. - Zusammenarbeit mit Trägern der psycho- sozialen Versorgung.
- Information und Beratung für Mitarbeiter/innen in sozialen Diensten.
- Die Führung von beruflichen Betreuungen durch die Mitarbeiter/innen übernehmen.

Ehrenamtlichen Betreuern bieten wir an:

- Einführung in Ihre Tätigkeit
- Information und Beratung zu sozialen und rechtlichen Fragen in Betreuungsangelegenheiten
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
- Gesprächskreise zum Erfahrungsaustausch
- Versicherungsschutz
Wir kommen gerne zu Ihnen, um Sie zu beraten - RUFEN SIE UNS AN!

Worauf kommt es an?

Auch im Landkreis Biberach lebt eine große Zahl von Menschen, die Ihre Angelegenheiten des täglichen Lebens ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

Gründe hierfür können jede Art von Behinderung, Krankheit, Gebrechlichkeit oder Verwirrtheit sein. Diese Menschen benötigen Hilfe, die durch eine Betreuerin oder einen Betreuer geleistet wird.

Die Aufgaben und Inhalte einer Betreuung orientieren sich an der Hilfsbedürftigkeit des Betroffenen. Wie umfangreich die Betreuung sein muss, entscheidet das Betreuungsgericht, z. B. in der Vermögens-verwaltung oder der Sorge für die Gesundheit.

Die größtmögliche Selbstbestimmung des Betroffenen bleibt dabei erhalten.

Übernehmen kann eine Betreuung jeder, ob aus der Verwandtschaft, Nachbarschaft oder ein Freund. Über diesen Kreis hinaus suchen wir Menschen, die ehrenamtlich bereit sind, Betreuerin oder Betreuer zu werden.

Die Finanzierung des Betreuungsvereins

- Zuschüsse des Landkreises und des Landes Baden-Württemberg
- Spenden und Bußgelder

- Die Vergütung der beruflichen Betreuung erfolgt nach dem pauschalisierten Vergütungssystem des Berufsbetreuervergütungsgesetz.

Was bedeutet Betreuung?

Für den Betreuten:

- Die rechtliche Vertretung seiner Interessen durch den/die Betreuer/in zum Wohle des Betreuten.
- Die Berücksichtigung seiner Wünsche.
Für den/die Betreuer/in:

- Die Gestaltung der Betreuung durch den persönlichen Kontakt und Lebensbegleitung: z.B. Umzug in ein Heim, Fragen der Gesundheit oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
- Die Absicherung seiner/Ihrer Tätigkeit durch eine Haftpflichtversicherung des Landes.
- Die Erstattung der Unkosten durch eine Aufwandsentschädigung.